AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Trend Gewerbebau, Spittelhof 7a, D-79271 St. Peter
§ 1 Vertragsgrundlagen

Für das Vertragsverhältnis gelten in der folgenden Reihenfolge:
1. Die Bestimmungen des gültigen Vertrages.
2. Die Bestimmungen der Liefer u. Leistungsbeschreibung.
3. Die im Vertrag genannten Bauzeichnungen / Werkpläne.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Die VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, die diesem Vertrag im Wortlaut beigefügt ist.


§2 Materiallieferung
Der Umfang der Materiallieferung ist festgelegt durch das Angebot von Trend Gewerbebau, das im Vertrag benannt ist. Die Lieferung des Materials erfolgt frühestens 6 Wochen nach Prüfung, Unterzeichnung und Rücksendung der Bestellpläne durch den Auftraggeber an Trend Gewerbebau. Die Blockwände werden als Bausatz geliefert. Der Dachstuhl wird abgebunden geliefert; Sonderkonstruktionen werden vor Ort angepasst. Die Detailausführung der Brettwaren und Ständerwandkonstruktionen (Leichtbauwände) erfolgt gegebenenfalls auf der Baustelle bauseits. Soweit standardisierte Ausführungen, technische Neuerungen oder konstruktive bzw. statisch notwendige Anderungen das erforderlich machen, kann die Ausführung der Materialien in Details von den Bestellplänen abweichen.

Nach Fertigstellung der Werkpläne bekommt der Auftraggeber eine Ausfertigung per Post oder E-Mail zugestellt mit der ersten Korrektur und mit seinen Änderungswünschen gibt der Auftraggeber dann die Werkpläne zur Produktion frei. Die dann nochmals geänderten Werkpläne werden dann nochmals dem Auftraggeber zugestellt mit der Bitte der Durchsicht / Kontrolle wird dann innerhalb 24 Stunden keine Änderungen mehr gewünscht sind die Werkpläne freigegeben zur Produktion und das Haus somit endgültig.

Der im Vertrag festgelegte erste Liefertermin ist unverbindlich. Die Lieferzeiten werden erst festgelegt, wenn die Baugenehmigung erteilt ist und die Bestätigung der finanzierenden Bank bei Trend Gewerbebau vorliegt. Trend Gewerbebau behält sich vor, die Lieferung in mehreren Teillieferungen zu erbringen.

Trend Gewerbebau behält sich das Eigentum an den Gegenständen der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Trend Gewerbebau berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. Sie ist nach Rücknahme der gelieferten Gegenstände zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Trend Gewerbebau ist nach dem ersten Zahlungsverzug des Käufers berechtigt die folgenden Zahlung vor der nächsten Lieferung anzufordern, das bedeudet weitere Lieferungen und Leistungen werden nur noch gegen Vorkasse geliefert und geleistet. Alternativ kann der Käufer eine unwiederrufliche Bankbürgschaft "Zahlung auf erste Anforderung" vorlegen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände der Lieferung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber Trend Gewerbebau unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese gegen den Dritten Vollstreckungsgegenklage gemäß § 771 ZPO erheben kann.

Mängelrüge:
Beanstandungen der Lieferungen müssen unverzüglich nach Empfang noch vor der Montage spätestens innerhalb 7Tage nach Anlieferung, schriftlich geltend gemacht werden wobei sich die Ware im Originalzustand befinden muss. Geschieht das nicht ist die Lieferware als unbeanstandet angenommen und ist als Zahlungspflichtige Ware nach Kaufvertrag zu begleichen.

Pfand-Zurückhaltungsrecht, Schadensersatz:
Der Käufer verzichtet gegenüber unseren Ansprüchen auf etwaigen Pfand-,Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte. Bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung, während sonstige Mängelwahlrechte und Ersatzansprüche ausgeschlossen wird.

Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat die bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen so wie eine Abstandssumme von 10% zu entrichten.

§3 Montageleistung
Der Umfang der gegebenenfalls vereinbarten Montageleistung ergibt sich aus dem Angebot. Ohne gesonderte Erwähnung sind von diesem Angebot mit umfasst:

- Lieferung der erforderlichen Kleineisenteile, wie Nägel, Klammern und Spaxschrauben, so weit sie für den von der Firma Trend Gewerbebau im Leistungsverzeichnis übernommenen Montageumfang erforderlich sind.

- Nicht verbrauchtes Material bleibt Eigentum von Trend Gewerbebau. Trend Gewerbebau behält sich vor, die Ausführung von Montageleistungen Subunternehmern zu übertragen.

§ 4 Aufbauhilfe
Die Aufbauhilfe ist eine Dienstleistung der Trend Gewerbebau um einen ordnungsgemäßen und fachmännischen Aufbau in den wesentlichen Teilen zu ermöglichen bzw. zu überwachen. Trend Gewerbebau stellt dem Auftraggeber für den vertraglich vereinbarten Zeitraum eine vertraglich vereinbarte Zahl von Monteuren zur Verfügung. Für den Zeitraum der vereinbarten Aufbauhilfe stellt Trend Gewerbebau erforderliche Kleineisenteile. Mit Bestätigung der geleisteten Aufbauhilfestunden durch den Auftraggeber gelten die Aufbauhilfe-Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Ein bestimmter Leistungsstand wird vertraglich nicht vereinbart. Trend Gewerbebau behält sich vor, die Ausführung von Aufbauhilfe-Leistungen Subunternehmern zu übertragen.

§5 Bauseitig zu schaffende Voraussetzungen
Der Auftraggeber hat für die folgenden bauseitigen Voraussetzungen zu sorgen:

( 1 ) Für Materiallieferungen:
- Der Bauplatz ist gegen unbefugtes Betreten abzusperren und zu sichern.

- Der Auftraggeber hat etwa erforderliche Genehmigungen für Straßensperrungen, Kraneinsatz, Beschilderungen und Absperrungen etc. einzuholen und trägt gegebenenfalls hieraus resultierende Gebühren und Auslagen. Ein geigneter Kranplatz muss Kostenlos zu Verfügung gestellt werden, für die benötigte Grundfestigung hat der Auftraggeber zu sorgen.

- Der Keller bzw. die Sohlplatte muss bauseitig fertiggestellt sein. Die Arbeitsräume müssen verfüllt und verdichtet sein.

- Die unmittelbare freie An und Abfahrt ist für 40 Tonnen-Lkw's (Sattelauflieger) sicher zu stellen. Die Aufstellung eines Schwerlastkrans muss gewährleistet sein.

- Ein Arbeitsraum von 10 x 20 m ist für das Abladen sowie für die Lagerung und das Sortieren der Materialien in unmittelbarer Nähe zum Bauplatz ist erforderlich. Die Lager und Arbeitsfläche muss eben sein. Sie ist mindestens 5 cm hoch mit Holzhackschnitzeln zu befestigen. Zum Absetzen der Lieferung sind ca. 20 Lagerhölzer 10/10, Länge 1,20 m zur Verfügung zu stellen. Mehraufwendungen, die daraus resultieren, dass das Baugrundstück Gefälle aufweist, hat der Auftraggeber zu tragen.

-Lagerung von Baumaterial. Der Auftraggeber stellt auch nach der Montage längstens jedoch 12 Wochen eine notwendige Lagerfläche zur Lagerung von zu viel geliefertem Material und notwendiges Baumaterial wie Bautreppen etc. zu verfügung. Läst der Auftraggeber diese entsorgen oder beschädigt diese wird das Material als gelieferte Ware zum Neuwert in Rechnung gestellt!

- Zum vereinbarten Lieferungszeitpunkt stellt der Auftraggeber auf seine Kosten einen Kran und mindestens drei Helfer zum Abladen.

( 2 ) zusätzlich zu ( 1 ) für Montageleistungen:
- Stromanschluss 380 Volt/36 A mit Baustellenverteiler, Strom ist bauseits zu stellen.

- Rund um die Sohlplatte muss ein mindestens 1,50 m breiter Streifen mit Holzhackschnitzeln mindestens 5 cm hoch befestigt sein.

- Der Keller bzw. die Sohlplatte müssen mindestens drei Wochen vor Anlieferung der Holzteile fertig gestellt sein, um eine ordnungsgemäße Baustellenvorbereitung zu gewährleisten. Die Bauteile müssen in den Abmessungen exakt der Planung entsprechen. Sollten die Maßtoleranzen der Betonarbeit nicht der Norm entsprechen, trägt der Auftraggeber den hieraus resultierenden Mehraufwand für etwa erforderliche Ausgleichs-und Abdichtungsarbeiten. Die Abdichtung erdberührter Bauteile gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser obliegt dem Auftraggeber (gem. DIN 18195).

- Der Kran wird von Trend Gewerbebau gestellt, die auch für das Abladen der Materialien sorgt.

- Die Anforderungen der Berufsgenossenschaften an die Sicherung der Baustelle sind bauseitig zu erfüllen.

- Die Abfallentsorgung muss bauseits gewährleistet sein. Bei der Lieferung und der Montage entstehen Abfälle wie Folien, Holzreste, Dichtungsreste, Ziegelreste, Dämmungsreste.

- Eine Baustellentoilette ist bauseits zu stellen, ist diese bei anlieferung des Bausatzes vorhanden wird diese im Kundenauftrag und auf Kundenrechnung bestellt.

( 3 ) zusätzlich zu ( 1 ) und ( 2 ) für Aufbauhilfeleistungen:
- Im Falle von Aufbauhilfe-Leistungen müssen den von der Trend Gewerbebau gestellten Monteuren bauseits mindestens vier qualifizierte, belastbare Helfer zur Seite gestellt werden.

- Zum vereinbarten Lieferungszeitpunkt stellt der Auftraggeber auf seine Kosten einen Kran.

-Gerüste und Leitern sind bauseits zu stellen

Die Kalkulation von Trend Gewerbebau beruht darauf, dass die vorstehenden bauseitigen Voraussetzungen erfüllt werden. Geschieht das teilweise oder ganz nicht, trägt der Auftraggeber die hieraus entstehenden Mehraufwendungen. Trend Gewerbebau ist berechtigt. etwa fehlende bauseitige Leistung auf Kosten des Auftraggebers durchführen zu lassen.

§ 6 Bauseitige Änderungswünsche
Die maschinelle Vorfertigung der Materialien, insbesondere die Holzfertigteile, bedingt eine frühzeitige Festlegung des Auftragsumfangs und der Ausführungsdetails. Die Werkplanung muss deshalb spätestens 14 Wochen vor dem Auslieferungstermin ab Werk abgeschlossen sein. Zu diesem Termin muss auch die Baugenehmigung erteilt sein und der Trend Gewerbebau vorliegen.

Soweit durch bauseitige Änderungswünsche nachträglich Änderungen der Werkplanung gegenüber den unterzeichneten Bestellplänen erforderlich werden, ist der daraus resultierenden Aufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 7 Vergütung
Der im Vertrag vereinbarte Pauschalpreis ist ein Bruttopreis. Ändert sich die Höhe der Umsatzsteuer, so erhöht bzw. vermindert sich entsprechend auch der vereinbarte Pauschalpreis.

Verzögert sich die Anlieferung der Holzteile aufgrund bauseitig zu vertretender Umstände um mehr als sechs Monate gegenüber dem im Vertrag angegebenen Lieferzeitpunkt, ist Trend Gewerbebau berechtigt, hieraus resultierende nachgewiesene Mehrkosten geltend zu machen.

Der Auftraggeber legt Trend Gewerbebau spätestens 14 Wochen vor der Auslieferung ab Werk die Bestätigung einer Bank über die Finanzierung der Vertragssumme vor. Trend Gewerbebau ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn eine solche Bestätigung bis spätestens 14 Wochen vor der Auslieferung der Holzteile ab Werk nicht vorliegt. Die Vertragliche vereinbarte Abstandssumme wird dann umgehend in Rechnung gestellt.

§8 Gültigkeit Verträge:
Ein Kaufvertrag wird nach der Gesetzlichen Wiedderufsfrist rechtsgültig mit allen Rechten und Pflichten. Werden Änderungswünsche Ergänzungen in einem Neuen Vertrag vereinbart so verlieren alle vorigen Verträge Ihre Gültigkeit. Über die Kaufsumme muss 6 Wochen vor Produktionsbeginn eine Bank-Zahlungsgarantie vorgelegt werden. Mit dieser Zahlungsgarantie wird die Kaufsumme vom Käufer zusätzlich nochmals bestätigt.

§ 9 Fälligkeit der Vergütung
Materiallieferung:
5 % nach Vertragsabschluss für Werkplanung und Materialbestellungen!
30% der Vergütung vor Produktionsbeginn!
65% vor Lieferung (alternativ Bankbürgschaft auf erste Anforderung!)
Montageleistung:
Die Freigabe der Vergütung für die Montageleistung erfolgt
a) Im Falle der Komplettmontage:
- 40% bei beginn Montage
- 40% nach Fertigstellung des Rohbaus
- 15% vor Fertigstellung des Innenausbaus
- 5% nach Abnahme

b) Im Falle von Teilmontagen:
- 50% nach Erstellung der Holzfertigwände
- 45% nach Fertigstellung der vereinbarten Aufbauleistung
- 5% nach Abnahme
c) Im Falle der Aufbauhilfe
- 100% nach Abschluss der vereinbarten Aufbauhilfe-Leistungen

§ 10 Mängelansprüche
Für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber Trend Gewerbebau gelten die Vorschriften der VOB/B. Die Vorschriften der VOB/B sind dem Auftraggeber als Anlage zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen übergeben worden.

Holz ist ein Naturprodukt. Die typischen Materialeigenschaften des Holzes sind keine Mängel. Risse im Holz werden durch Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen ausgelöst. Sie beeinträchtigten die Tragfähigkeit nicht. Auch Farbänderungen (z.B. Bläue) und das Schwinden von Holzteilen sind materialbedingt und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge. Farbänderungen können durch geeignete Anstriche beeinflusst werden. Trend Gewerbebau empfiehlt jeden Holzbau mit Holzfassade mit einer Lasur vor Verwitterung zu schützen.

Für die Lieferung und Montage eines Holzfertigbaues sollte die Witterung trocken sein, sollte es aber in dieser Zeit zu Regen, Schneefall, Sturm kommen sind die Beschädigungen höhere Gewalt und sind nicht von Trend Gewerbebau zu ersetzen. Wasserflecken durch Regen oder Spritzwasser stellen keinen ersetzbaren Mangel dar. Auf Wunsch können diese so gut als möglich gegen Berechnung entfernt werden!

Im Falle von Montageleistungen durch Trend Gewerbebau erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Abschluss der Montageleistungen. Spätestens sechs Werktage nach Einzug des Auftraggebers gilt die Abnahme der Leistungen von Trend Gewerbebau als erfolgt.
Risikoausschluss
Wird ein Estrich im Holzbau eingebracht, werden bei der Trocknung dessen über 600 Liter zur Verdunstung gebracht, dadurch können Fenster, Türen, Treppen Schalungen, Holzteile erheblich geschädigt werden, da das Wasser von den Holzteilen aufgenommen wird und bei der Trocknung meist durch das Heizen dann wieder schnell und extrem austrocknet, sind Schäden dadurch höchstwahrscheinlich und zwingend. Dann kann es zu extremer Rissbildung, extremer Setzung, starke Verwerfungen von Schalungen, etc. kommen. Der Auftraggeber muss für den Schaden den Er mit dem einbringen eines Estrichs in Auftrag gibt selber aufkommen. Sämtliche Gewährleistungen / Garantieansprüche verfallen mit dem Einbringen des Estrichs. Trend Gewerbebau empfiehlt hier dringend auf einen Trockenestrich auszuweichen!

Soweit die Leistungen von Trend Gewerbebau auf Leistungen anderer Gewerke aufbauen, hat Trend Gewerbebau die Vorleistungen anderer Gewerke nur auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen. Weitergehende Prüfungen erfolgen nur auf ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber und auf dessen Kosten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die gesamte Bauzeit eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Bauwesenversicherung, Gebäudeversicherung auf seine Kosten abzuschließen.

§ 11 Werbung
Trend Gewerbebau ist berechtigt das Haus des Auftraggebers in ihrer Referenzliste zu führen. Bildmaterial, das während der Bauzeit und nach Fertigstellung des Hauses von Trend Gewerbebau gefertigt wird, darf für Werbezwecke kostenfrei verwandt werden. Während der Bauarbeiten darf Trend Gewerbebau ein Bauschild aufstellen und Besichtigungen durchführen.

§ 12 Schiedsklausel, Gerichtsstand
Zur Beilegung von etwaigen Meinungsverschiedenheiten über die Lieferungen /Leistungen von Trend Gewerbebau werden beide Parteien einvernehmlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestellen. Sollten sich die Parteien über die Person des Sachverständigen nicht einigen, wird der Sachverständige durch die örtliche Industrie und Handelskammer bestimmt. Der Sachverständige trifft auch die Entscheidung darüber, wer die Kosten seiner Einschaltung zu tragen hat.

Es ist untersagt einen anderen Weg auser der Gesetzliche und Gerichtliche Weg für Meinungsverschiedenheiten zu verwenden dieser führt bei nicht beachtung zu zusätzlichen Schadensersatzansprüchen die von Trend Gewerbebau vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten insbesondere Forderungen aus abgeschlossenen Verträge auf Dritte zu übertragen.

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, soweit gesetzlich zulässig, D-79110 Freiburg im Breisgau für Deutschland

§ 13 Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine den unwirksamen Regelungen wirtschaftlich nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Der Vertrag wird erst durch die Unterschriften des Auftraggebers und der Trend Gewerbebau wirksam. Nach Eingang der Vertragsunterlagen bei Trend Gewerbebau wird diese die Unterlagen innerhalb von vier Wochen prüfen und gegebenenfalls bestätigen.

Markenbezeichnung:
Der Käufer darf unsere Markenbezeichnungen und Firmennamen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwenden und veröffentlichen.

Stand: November / 2007 Trend Gewerbebau